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Gem. §219a StGb ist es verboten über die Methodiken des Schwangerschaftsabbruch, auch “Abtreibung” genannt, zu informieren sofern man diese Leistung als Arzt auch anbietet. Da Ärzte wie Kristina Hänel dies nunmehr nicht dürfen, finde ich es wichtig diese wichtigen Informationen dennoch zur Verfü...